Ab Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des
neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Zu den verbleibenden Basismaßnahmen gehören:
Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.